PREIS WERT

> Sendung: Artarium vom Sonntag, 26. April – Texte und Töne rund ums Wesentliche. Erlaubt? Verboten? Die Gewinner des Spiels stehen von vornherein fest – die Teilnahme ist aber für alle kostenpflichtig. Auf alles und jedes wird ein Preiszetterl geklebt, Kunst und Kultur werden zunehmend zerkauft. Die Wirrschaft muss wachsen! Und alles wird billiger, weils Geld kostet. Wie bitte? Vor allem das kreative Schaffen der Jugend wird ja dadurch angekurbelt, dass jede Schülerband und jeder Literaturzirkel sich eine Lizenz kaufen muss, sobald sie auch nur ein urheberrechtlich geschütztes Lied oder Gedicht vor mehr als eineinhalb Personen (also öffentlich) darbieten. Erkennen sie die Ironie? Oder die Absicht dahinter? Wir sind darob auf jeden Fall längst verstimmt!

kunstpreiswertDas wollen wir auch am Donnerstag, 7. Mai ab 18 Uhr bei der Civilmedia 15 (im Kunstquartier, Bergstraße 12) dokumentieren. COPY RIOT – A Barely Legal Artists‘ Rights Recycling heißt diese Word&Sound Performance – sie ist ein unterhaltsames Statement und ein Beitrag zur Diskussion um eine notwendige Neufassung des Urheberrechts, etwa an Werken der Kunst. Die Ursache (sic) dafür war das Verbot einer Thomas Bernhard Lesung im Salzburger Literaturhaus durch den Suhrkamp Verlag, und zwar im Auftrag von Bernhards Halbbruder Peter Fabjan, dem testamentignorierenden Erben der Verwertungsrechte (Standard-Artikel). Unser Standpunkt hingegen ist einfach, allerdings für die Arbeit in niederschwelligen, nichtkommerziellen Kultureinrichtungen wesentlich (eben auch in Freien Radios und anderen Community Medien). Veröffentlichte Werke stehen der Weiterverbreitung sowie interpretativen Bearbeitung unentgeltlich zur Verfügung, und zwar all jenen, die keinen materiellen Gewinn daraus erwirtschaften. Erst ab einem substanziell messbaren Profit seitens der Rechtenutzer sollen sie im Verhältnis dazu abgeltungspflichtig sein. Und solange die bestehenden Gesetze anwendbar bleiben, müssen für den dezidiert nichtkommerziellen Sektor in der Kulturvermittlung entsprechende Sonderregelungen (wie leistbare „symbolische“ Pauschalen etc.) auf Verbandsebene ausgehandelt werden.

A Mensch mecht i bleibn
und i wü net verkauft werdn
wie irgend a Stückl Woar
net olles wos an Wert hot
muaß a an Preis hobn
owa moch des amoi wem kloar

Wolfgang Ambros

 

Urheber rechts!

Sendung: Artarium vom Sonntag, 19. April – Am 1. 1. 2016 endet die Regelschutzfrist von Adolf Hitlers “Mein Kampf” (üblich sind 70 Jahre nach dem Tod des Autors). Dann gilt der sonderliche Text nämlich als gemeinfrei und kann ohne Einspruchsmöglichkeit seiner derzeitigen Rechteinhaber (diesfalls nicht unlustigerweise des bayerischen Finanzministerums) von jederwem nachgedruckt oder sonstwie verwurstet werden. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist der bizarre Pseudobestseller aus den 20er Jahren weder in Deutschland noch in Österreich gesetzlich verboten, es wurden nur nach geltendem Urheberrecht illegale Nachdrucke/Neuauflagen gerichtlich verhindert. Ein jahrzehntelanger Eiertanz der bayerischen Staatsregierung steigert sich angesichts des nahenden Ablaufdatums zu einem bigott-absurden Insichselbstwiderspruch. Die ARD-Doku “Countdown zu einem Tabubruch” bietet (soweit das geht) Überblick.

futsches reichWir erreichen hier offenbar die Grenzen und Fragwürdigkeiten geltender Gesetze. Soll das Buch des Braunauer Volksverdrehers (das ja ohnehin jederzeit im Internet gelesen werden kann) wieder offiziell in den Handel kommen – oder sollen sich die Nazinachfolgestaaten dafür einsetzen, dass man es möglichst nur in entsprechend antiquarischen Hinterzimmern zu kaufen bekommt? Mit dem „Schutz der Jugend“ wird hierbei argumentiert und mit dem „Ansehen der Deutschen im Ausland“, auch mit „Volksverhetzung“ oder „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“, denen man keinen Vorschub leisten möchte. Andererseits ist aber auch zu hören, dasss man es uns durchaus zutrauen kann, uns selbst eine Meinung über die Inhalte dieses Mach(t)werks zu bilden. Sogar Neonazi-Aussteiger („die saufen doch lieber, bevor sie so ein Buch lesen“) und einzelne Holocaust-Überlebende („die sollen nur begreifen, was das für einer war, der ihre Großeltern zu Mördern gemacht hat“) befürworten die freie Verfügbarkeit des – mir fehlen grad die beschreibenden Worte…

Vergleichen wir in dieser Sendung einmal zwei Vorträge von Auszügen aus dem Originaltext: Erstens Helmut Qualtingers genial unterschwellige Lesung aus den 70ern sowie zweitens Serdar Somuncus brachial überbordende szenische Version von 1996. Und hinterfragen wir eine gern mit Urheberrechtsgesetzen bemäntelte Machtpolitik. „Es gibt ja diverse kommentierte Ausgaben seit 1945, die Aufklärung geleistet haben. Hier geht es doch auch um das Monopol des Freistaats Bayern, für uns, die wir nicht Bayern sind, stellvertretend Gedankenpolizei zu spielen.“ (Serdar Somuncu in einer Diskussion).

Das gegenständliche Buch ist sowieso das abgrundtief Schlechteste, in dem ich jemals ein Kapitel auch nur zu lesen versucht habe. (Was ich heute im Rahmen der Vorbereitung getan habe – und was mindestens eine Woche Krankenstand zur Genesung erfordert). Die Sprache unfertig, klobig, verkrampft. Die Gedankengänge sprunghaft, abgehackt, sich in einem Absatz gleich mehrfach selbst widersprechend. Der Sinngehalt willkürlich, inkonsistent, mit Gewalt zusammengezwängt, dabei wackelig. Und der Inhalt ein Gebräu aus esoterischem Plagiat (Blavatsky, Liebenfels) und unsympathischem Hausmeister

WÜÜÜRRRG

 

Kaiser Wilhelms Rosa Winkel

> Sendung: Artarium vom Sonntag, 12. April – Unlängst stolperte ich fernsehend (endlich wieder einmal) über eine etwas SEHR andere Dokumentation. „Des Kaisers schmutzige Wäsche“ beleuchtet die Harden-Eulenburg-Affäre (Eine Medienkampagne mit daraus folgenden Gerichtsverfahren rund um einige homosexuelle Freunde und Berater des deutschen Kaisers Wilhelm II. kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs). Dies gelingt Autor und Regisseur Claus Bredenbrock hier allerdings auf so spektakulär unbelehrende und zum eigenen Weiterdenken anregende Weise, dass er gleich vom Bund Lesbischer & Schwuler JournalistInnen mit dem Felix-Rexhausen-Preis ausgezeichnet wurde. Über diese in vielerlei Hirnsicht [sic] Aufsehen erregende Produktion möchte ich also zu Beginn unserer Sendung berichten:

Des KaisersIm deutschen Kaiserreich waren (anders als in anderen Ländern zu dieser Zeit) homosexuelle Handlungen seit 1872 wieder durch den § 175 des Strafgesetzbuchs kriminalisiert. Aufgrund dieser Rechtslage musste sich Wilhelm II. nach wiederholten öffentlichen Bezichtigungen (siehe nebenstehende Karikatur) von vielen seiner bis dahin einflussreichen Berater trennen, um nicht selbst solcher „sodomitischer Schmutzereien“ verdächtigt zu werden. Die geradezu hysterische Abgrenzung von allen auch nur entfernt im Geruch der Unmännlichkeit stehenden Personen führte mittelbar bis zur Abberufung des Reichskanzlers Bernhard von Bülow, übrigens ein Verwandter des von uns hoch geschätzten Loriot (Krawehl, Krawehl). Und schon sind wir mitten in der spannenden These der Dokumentation: Die (zum Teil tatsächlich) homosexuellen Schöngeister aus dem „Liebenberger Kreis“ waren allesamt Teil einer informellen Friedenspartei und strebten die Aussöhnung mit Frankreich sowie ein geeintes Europa an. Durch deren Entmachtung gewannen die Militärs der Kriegspartei nun die Oberhand im Einflussbereich des Kaisers – und steuerten Deutschland zielstrebig in den Ersten Weltkrieg. Doch dieser hätte womöglich überhaupt nicht stattgefundenwenn Homosexualität damals eben nicht strafbar gewesen wäre!

KZ MauthausenWas wir uns da nicht alles erspart hätten! Den zweiten Weltkrieg gleich noch dazu, den Hitler, den Holocaust, überhaupt die Nazidiktatur – und mit ihr die krankhafte Verfolgung von allem und jedem, was nicht in ihre Normvorstellung paste. Nicht zuletzt – und hier schließt sich der Kreis – die Ermordung der sexuell normabweichenden Männer in den Konzentrationslagern. Das Klima gegenüber dieser NS-Opfergruppe ist in unserer Gesellschaft auch 70 Jahre nach Ende dieses speziellen Wahnsinns immer noch verstörend gleichgültig. Am Gelände des ehemaligen KZ Mauthausen wurde immerhin „schon“ 1984 die abgebildete Gedenktafel angebracht. Ein freistehendes Denkmal im öffentlichen Raum für die wegen ihrer Homosexualität Verfolgten ist hingegen nach wie vor nicht verwirklicht (Artikel Verein Gedenkdienst). Und in Salzburg wurden gar erst seit 2012 inzwischen 7 „rosa“ Stolpersteine verlegt. Rosa, weil „Rosa Winkel“ die KZ-Kennzeichen für inhaftierte Homosexuelle waren. Davon berichtet abschließend das gleichnamige Radiofeature von Georg Wimmer, das wir hier auch wegen seines journalistischen Engagements sehr gern wiederholen.

Ach, hätte Wilhelm II. doch nur sagen können: „Das Sexuelle ist reine Privatsache!“