Am 1. Oktober war der internationale Seniorentag. Obwohl ich seit Juli die 5 vorne habe, altersmäßig meine ich, habe ich ihn nicht gefeiert. Aber nachdenken musste ich schon, nicht in meiner Funktion als auch schon bald Senior, sondern als Lebenshilfe-Vorstandsmitglied.
Nachdem die Nazis ganze Generationen von Menschen mit Behinderung umgebracht haben, gab es über Jahrzehnte nur wenige Senioren mit Behinderung in Österreich. Jetzt werden es mehr und das stellt uns vor einige Aufgaben. Lebenshilfeeinrichtungen müssen adaptiert werden, in Salzburg gibt es inzwischen zwei Wohnhäuser für ältere Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Das ist auch durchaus machbar, kann auf gute Weise gelöst werden.
Eine ganz andere Sache ist die Pensionsfrage. Klienten der verschiedenen Behinderteneinrichtungen erwerben keinen Pensionsanspruch, sie haben auch kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld, im Fall der Klienten der Lebenshilfe Salzburg sind das monatlich 80 bis 100 Euro. Das ist in den Landesgesetzen geregelt. Wirklich befriedigend ist das nicht.
Wenn die Krise vorbei, die Verwaltung reformiert ist und sonst einige Voraussetzungen erfüllt sind, kann man das ja vielleicht ändern. Klingt nicht realistisch, meint ihr, stimmt schon, aber ab und zu muss man sich auch für unrealistische Ziele einsetzen.
Michael Russ
Bezüglich Einkommen und Sozialversicherung bzw. Pensionsversicherung möchte ich nur anmerken, dass derzeit sehrwohl eine Diskussion stattfinde´t, inwieweit nicht die Arbeit in Lebenhilfe- Werkstätten ein Dienstverhältnis sein sollte (UN-Charta als Hintergrund).
Also die Diskussion, inwieweit eine Tätigkeit in einer Lebenhilfe- Werkstätte ein Dienstverhältnis sein sollte läuft bereits seit längerer Zeit – UN -Charta als Hintergrund.
Ich hoffe, dass es damit in absehbarer Zeit gelingt Dienstverhältnisse zu etablieren, fürchte aber, dass im Gegenzug andere Leistungen gestrichen werden.
Derzeit kann ein/e Frau bzw. Mann mit Behinderung,der/ die in einer LH – Werkstätte arbeitet wenn er/sie Waise wird eine Waisenpenion beziehen, wobei dann erst wieder zwischen 40 (und 80% bei Wohnbetreuung)der Pension vom Sozialamt als Eigenleistung für die Betreuung vorgeschrieben werden