Was ist ein vernünftiger Grund einen Hund zu töten?
Auf die letzte Sendung gab es viele Reaktionen – herzlichen Dank an alle, die sich bei mir oder bei meinen Gesprächspartnerinnen gemeldet haben.
Als Nachtrag zur rechtlichen Situation darf ich Frau Dr. Renate Binder (Vet. Med. Uni. Rechtsspezialistin) auszugsweise zitieren:
„nicht passendes Tier“ = kein vernünftiger Grund
Tierarzt = unmittelbarer Täter
Tierhalter = Bestimmungstäter
Verpflichtung zur „pfleglichen Unterbringen“, wenn Tierhalter zur Haltung nicht (mehr) in der Lage ist (§12 Abs. 2 TSchG).
„Gefährliche Hunde“
Beißvorfall durch menschliches Fehlverhalten = Tötung nicht gerechtfertigt
Schulungsmaßnahmen = therapierbare Verhaltensstörung = zumutbarer Aufwand
Sendung anhören:
Live auf der Radiofabrik 107,5 oder per Livestream immer am 2. Mittwoch im Monat um 12:08 Uhr und am 2. Donnerstag im Monat um 19:06 Uhr. Nachhören ebenfalls über die Radiofabrik oder über den Hunderunde Blog.