Der Anlassfall ist ein sehr trauriger. Ein Hund kommt zu Tode und zwar nicht einfach so, sondern beim Training mit dem eigens dafür engagierten Trainer. Der wird vor ein Bundesdeutsches Gericht gestellt, die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass das Tier infolge des Drucks auf Kehlkopf und Luftröhre erstickte. Dennoch kam es nicht zu einer Verurteilung wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz, weil das – so die Begründung – die berufliche Existenz des Mannes gefährdet hätte. Gegen Bezahlung eines Bußgelds in Höhe von 2800 Euro an die Caritas sollte das Verfahren eingestellt werden. Das lässt einen unguten Beigeschmack entstehen und viele Fragen bleiben offen.
Die deutsche Trainerin und Autorin Sonja Meiburg von der Online-Videoplattform hey-fiffi.com befasst sich aktuell mit dem Thema „Gewalt im Hundetraining“. Der gleichnamige Artikel ist in der aktuellen Ausgabe der SitzPlatzFuss nachzulesen.
Mag. Claudia Haider-Kasztler betreibt die Hundeschule Canissimo in Hinterbrühl und ist Tierschutzbeauftragte der VÖHT, der Vereinigung Öst. HundeverhaltenstrainerInnen und -beraterInnen.
Für beide Damen ist tierschutzkonformer Umgang eine Mindestanforderung im modernen Hundetraining. Hält der Trainer/die Trainerin sich nicht daran, sollte das auf jeden Fall Konsequenzen haben. Angesichts der eingangs geschilderten behördlichen Vorgangsweise stellt sich die Frage, ob eine Anzeige überhaupt etwas bringt.
„Doch, das bringt was. Vor allem dann, wenn es genügend Leute tun! Wenn es um jemanden geht, der das beruflich macht. Da würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten!“ Sonja Meiburg
Ist der Umgang mit tierschutzrelevanten Hilfsmitteln auch immer noch verbreitet, so geht man nach Meinung meiner Gesprächspartnerinnen inzwischen etwas vorsichtiger damit um und scheut allzu viel Öffentlichkeit. Unrechtsbewusstsein scheint also durchaus vorhanden zu sein. Werden etwa Videos online gestellt, dann sind die Stachler dezent versteckt und die Arbeit mit den Hunden sieht wesentlich harmloser aus, als sie tatsächlich ist.
Seitens des Gesetzes gibt es sowohl in Österreich als auch in Deutschland klare Rahmenbedingungen. Deutsche TiertrainerInnen müssen zudem eine Prüfung zur Zulassung nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetztes ablegen. Auch in Österreich sind TiertrainerInnen verpflichtet, sich an das Tierschutzgesetz zu halten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie mit einem Berufsverbot belegt werden.
Also heißt es, nicht die Augen zuzumachen und weg-, sondern sehr genau hinzuschauen, wenn Sie den Verdacht auf tierschutzwidriges Hundetraining haben. Wichtig sind genaue Aufzeichnungen, was Sie wann und wo beobachtet haben, wenn geht mit Fotos oder Videos oder einem weitern Zeugen, einer weiteren Zeugin belegbar. Örtliche Tierschutzorganisationen, das Landesveterinäramt, Tierschutzombudsstellen sind Ansprechpartner für derartige Vergehen. Ist Gefahr im Verzug, sollte man auch nicht zögern, die Polizei einzuschalten.
Gewaltfreies Hundetraining mittels positiver Bestärkung ist inzwischen wissenschaftlich bestens untermauert und immer mehr HundehalterInnen freuen sich über einen partnerschaftlichen und freundlichen Weg, mit ihrem Hund umzugehen.
Servicebox:
Sonja Meiburg
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Lesetipps:
Die Welt in seinem Kopf, Dorothee Schneider, über das Lernverhalten von Hunden
Leben mit Hunden, gewusst wie, Stephan Wittenfeld
Verstehe Deinen Hund, Viviane Theby
Auf ins Leben, Imke Niewöhner
Musik:
Stephanie Werger, Einsame Wölfe
Reeba McEntire, God Dog, no bone
Dave Dudley, Hillibilly wolf
Blues Pumpn, the Wolfpack tapes live
Sendung anhören:
Live auf der Radiofabrik 107,5 oder per APP immer am 2. Mittwoch im Monat um 12:08 Uhr und am 2. Donnerstag im Monat um 19:08 Uhr. Nachhören ebenfalls über die Radiofabrik, über den Hunderunde Blog oder direkt über das Archiv .
Feedback und Kontakt: Karin Immler, www.knowwau.com