RECHT WÜRDE HELFEN
„Opferschutz im Spannungsfeld von Rechtsinterventionen und Gesellschaft bei sexueller Gewalt an Kindern.“
Tagung
Do 6. und Fr 7. September 2007 in Wien
Die Entwicklung der Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche in Österreich wurde in den letzten Jahren durch einen Paradigmenwechsel mitgetragen: Vom Bedürfnis nach Schutz zum Recht auf Unterstützung.
Das Vorziehen der Opferschutzgesetze in der Strafprozessrechtsreform ist Ausdruck davon.
Doch was bedeutet ein Rechtsanspruch für Opfer? Wobei und wem würde Recht helfen?
Erst wenn für Kinder und Jugendliche der Zugang zum Rechtssystem in schonender Weise gewährleistet ist, hilft Recht. Durch die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse existiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Opfer einerseits und dem Staat bzw. der Gesellschaft andererseits.
Wenn ein Zusammenspiel zwischen Rechtssystem und Hilfesystem den würdevollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt und die Umsetzung eines jeden Anspruchs auf Hilfe gewährleistet ist, können wir davon ausgehen, dass Recht hilft!
VertreterInnen aus den Berufsfeldern Kriminologie, Konfliktforschung, Justiz, Psychologie, Medien und Sozialarbeit setzen Impulse für einen multidisziplinären Austausch und für die Weiterentwicklung von Prozessbegleitung. Darüber hinaus bietet die Tagung eine Chance zur Verbesserung der Kooperation all jener, die mit den Opfern arbeiten.
Einladungsfolder zum Download:
recht-wurde-helfen-einladung-folder.doc