Einen selbst für die menschenfeindliche NS-Justiz bemerkenswerten und besonders harten Fall von Justizwillkür stellt die Verurteilung des jüdischen Geschäftsmannes Leo Katzenberger dar. Er wurde nach einer Denunziation des „Verstoßes gegen das Blutschutzgesetz“ angeklagt und später vom Sondergerichtshof Nürnberg wegen „Verstoßes gegen die Volksschädlingsverordnung“ zum Tode verurteilt. Grund war die fürsorgliche Freundschaft zur Tochter einer befreundeten nicht-jüdischen Familie. Leo Katzenberger wurde am 3. Juni 1942 in München hingerichtet.
Ein Beitrag von Tobias Lindemann (Radio Z).