Talk about it – Teil 7: Verdacht auf sexuellen Missbrauch – Was tun?

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Wenn Sie als Verwandte(r), LehrerIn, KindergärtnerIn … den Verdacht haben, dass ein Kind sexuell missbraucht wird, so wird das bei Ihnen den Wunsch auslösen, möglichst schnell zu helfen.Aber was soll ich tun? Soll ich die Polizei einschalten? Soll ich den Täter zur Rede stellen? Soll ich die Familie informieren?

Das Gefühl, rasch handeln zu müssen, ist verständlich – durch überstürztes Handeln jedoch werden die Chancen einer Aufdeckung bzw. einer nachhaltigen und nicht sekundär schädigenden Beendigung des Missbrauchs erheblich verringert.

Ein Interview mit Angelika Trabe vom Verein Selbstlaut in Wien erklärt die schwierige Situation und gibt Handlungsempfehlungen.

Materialien:

Leitfaden ‚Handlung, Spiel & Räume‘ des Vereins Selbstlaut:
Leitfaden für Pädagoginnen und Pädagogen zum präventiven Handeln gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit neuen Präventionsmaterialien

Beratungsstelle Tara – Online Rechtsbroschüre, Kapitel II,2: Intervention bei sexuellem Missbrauch

Sexueller Missbrauch – Rechtliche Situation Österreich (BMUKK:Schulpsychologie/Bildungsberatung)

Vortragsmanuskript: Disclosure – Wenn Kinder sich entschließen, Missbrauchserfahrungen jemandem anzuvertrauen. Vortrag von Heinz Kindler, gehalten bei Amyna München im April 2007

Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII.
Beschluss des bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 15.03.2006

Sendung anhören:

"Recht Würde Helfen" – Tagung in Wien

RECHT WÜRDE HELFEN

Opferschutz im Spannungsfeld von Rechtsinterventionen und Gesellschaft bei sexueller Gewalt an Kindern.“

Tagung

Do 6. und Fr 7. September 2007 in Wien

Die Entwicklung der Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche in Österreich wurde in den letzten Jahren durch einen Paradigmenwechsel mitgetragen: Vom Bedürfnis nach Schutz zum Recht auf Unterstützung.

Das Vorziehen der Opferschutzgesetze in der Strafprozessrechtsreform ist Ausdruck davon.

Doch was bedeutet ein Rechtsanspruch für Opfer? Wobei und wem würde Recht helfen?

Erst wenn für Kinder und Jugendliche der Zugang zum Rechtssystem in schonender Weise gewährleistet ist, hilft Recht. Durch die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse existiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Opfer einerseits und dem Staat bzw. der Gesellschaft andererseits.

Wenn ein Zusammenspiel zwischen Rechtssystem und Hilfesystem den würdevollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt und die Umsetzung eines jeden Anspruchs auf Hilfe gewährleistet ist, können wir davon ausgehen, dass Recht hilft!

VertreterInnen aus den Berufsfeldern Kriminologie, Konfliktforschung, Justiz, Psychologie, Medien und Sozialarbeit setzen Impulse für einen multidisziplinären Austausch und für die Weiterentwicklung von Prozessbegleitung. Darüber hinaus bietet die Tagung eine Chance zur Verbesserung der Kooperation all jener, die mit den Opfern arbeiten.

Einladungsfolder zum Download:
recht-wurde-helfen-einladung-folder.doc